RS Lvwg 2017/12/13 LVwG-S-2508/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2017
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

13.12.2017

Norm

GelverkG §3 Abs1 Z2

Rechtssatz

Wird der Leistungsumfang zu einem Fixpreis im Rahmen einer Vorbestellung, das heißt im Rahmen eines besonderen Auftrages, durchgeführt, so handelt es sich um eine Mietwagenfahrt.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Gelegenheitsverkehr; Mietwagen-Gewerbe;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.S.2508.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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