Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
13.12.2017Norm
GelverkG §3 Abs1 Z2Rechtssatz
Wird der Leistungsumfang zu einem Fixpreis im Rahmen einer Vorbestellung, das heißt im Rahmen eines besonderen Auftrages, durchgeführt, so handelt es sich um eine Mietwagenfahrt.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Gelegenheitsverkehr; Mietwagen-Gewerbe;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.S.2508.001.2016Zuletzt aktualisiert am
28.02.2018