RS OGH 2017/12/18 9Ob63/17f, 10Ob14/18h, 5Ob33/18s, 10Ob52/18x, 1Ob124/18v

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Veröffentlicht am 18.12.2017
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Norm

ZaDiG §32

Rechtssatz

Bargeldbehebungen von einem Geldausgabeautomaten, der von einem Zahlungsdienstleister betrieben wird, der mit dem Zahlungsdienstnutzer in keinem Vertragsverhältnis steht, sind Einzelzahlungen außerhalb eines Rahmenvertrags im Sinne des § 32 ZaDiG.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 63/17f
    Entscheidungstext OGH 18.12.2017 9 Ob 63/17f
    Veröff: SZ 2017/145
  • 10 Ob 14/18h
    Entscheidungstext OGH 14.03.2018 10 Ob 14/18h
  • 5 Ob 33/18s
    Entscheidungstext OGH 28.08.2018 5 Ob 33/18s
  • 10 Ob 52/18x
    Entscheidungstext OGH 23.10.2018 10 Ob 52/18x
    Beisatz: Will ein Karteninhaber einen Geldausgabeautomaten nutzen, der nicht von seinem Rahmenvertragspartner oder einem diesem zurechenbaren Aufsteller betrieben wird, kommt jeweils ein entgeltlicher Einzelvertrag über die Bargeldbehebung als solche außerhalb eines Rahmenvertrags iSd § 32 Abs 1 ZaDiG zustande. (T1)
    Beisatz: Die Zahlung aus dem Einzelvertrag kann ua durch die Anweisung des Zahlungsdienstnutzers erfolgen, auf dem Zahlungskonto die Entgelte für die Barabhebungen an fremden Geldausgabeautomaten in Rechnung zu stellen oder abzubuchen. (T2)
  • 1 Ob 124/18v
    Entscheidungstext OGH 03.04.2019 1 Ob 124/18v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131876

Im RIS seit

01.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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