Norm
ABGB §365Rechtssatz
Wenn Vorschriften Entschädigungen vorsehen, ist dies als abschließende Ordnung der Entschädigungsfrage anzusehen. Im Anwendungsbereich des EisbEG kann die Zulässigkeit des Rechtswegs eines klagsweise geltend gemachten Anspruchs auf Enteignungsentschädigung nicht auf § 365 ABGB gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131866Im RIS seit
27.02.2018Zuletzt aktualisiert am
02.09.2020