RS OGH 2017/11/29 7Ob177/17f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2017
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Norm

Vlbg SpitalG §28a Abs4
KAKuG §5c Abs3

Rechtssatz

Im Bereich des Vlbg SpitalG ist es dem Patienten möglich, sowohl bei einer obligatorisch als auch bei einer freiwillig für eine Krankenanstalt abgeschlossenen Haftpflichtversicherung den Versicherer unmittelbar in Haftung zu ziehen (Direktklage).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131870

Im RIS seit

27.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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