Norm
ABGB §364c B1Rechtssatz
War bei Einlangen des Grundbuchgesuchs eine Schwägerschaft zufolge Auflösung der sie begründenden Ehe (durch Tod) nicht mehr aufrecht, können die ehemaligen Schwiegereltern/?kinder nicht mehr zu den in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen zählen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131864Im RIS seit
26.02.2018Zuletzt aktualisiert am
26.02.2018