RS Lvwg 2016/11/8 LVwG-AV-1056/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.2016
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

08.11.2016

Norm

WRG 1959 §31c
WRG 1959 §114

Rechtssatz

Der uneingeschränkte Verweis auf § 114 WRG 1959 erscheint überschießend, sodass eine teleologische Reduktion des § 114 Abs. 3 im Zusammenhang mit § 31c Abs. 5 WRG 1959 dahingehend geboten ist, dass das Bewilligungsverfahren bei den darin angeführten Anlagen (nur) dann durchzuführen ist, wenn eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen zu erwarten ist.

Schlagworte

Bewilligungspflicht; Erdwärmeanlage; Wärmepumpe; Parteistellung; Nachbar;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2016:LVwG.AV.1056.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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