RS Lvwg 2017/12/11 LVwG-AV-1097/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2017
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

11.12.2017

Norm

BAO §4 Abs1
KanalG NÖ 1977 §1a Z6
KanalG NÖ 1977 §5 Abs1

Rechtssatz

Ein Kellergeschoss wird als ein Geschoss definiert, dessen Außenwände zum Großteil unter der bestehenden oder bewilligten Höhenlage des Geländes des Baugrundstückes liegen (vgl. VwGH Zl. 2008/17/0050).

Schlagworte

Gemeinderecht; Finanzen; Kanalbenützungsgebühr; Kellergeschoß;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.1097.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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