RS Vwgh 2018/1/24 Ra 2016/01/0127

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Veröffentlicht am 24.01.2018
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §28 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/01/0128

Rechtssatz

Die Zulassung des Verfahrens zieht nicht die Rechtsfolge nach sich, dass der Asylantrag nicht mehr zurückgewiesen werden dürfte, die Zulassung entfaltet also keine Bindungswirkung hinsichtlich der Frage, ob der Antrag zurückzuweisen ist (vgl. VwGH 28.9.2016, Ra 2016/20/0070, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016010127.L01

Im RIS seit

20.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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