Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.01.2018Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §8 Abs1 Z12Rechtssatz
Die Abweisung eines Antrags auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels kommt bei Nichtvorliegen allgemeiner Erteilungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund des § 25 Abs. 1 NAG nicht in Betracht, sondern ist bei Fehlen allgemeiner Erteilungsvoraussetzungen bei Verlängerungsanträgen vorrangig eine Zuständigkeit der Fremdenpolizeibehörde, die allenfalls aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu erlassen hat, vorgesehen.
Schlagworte
Verlängerungsantrag, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Verbalinterpretation, systematische Interpretation, ZuständigkeitAnmerkung
VwGH v. 28.5.2019, Ra 2018/22/0065; AufhebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.151.081.9880.2017Zuletzt aktualisiert am
08.07.2019