RS Vwgh 2014/9/25 2012/07/0214

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Veröffentlicht am 25.09.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VStG §24;
VStG §25;
VStG §5 Abs2;
VStG §6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2012/07/0215

Rechtssatz

Es liegt grundsätzlich an der Partei, das Vorliegen von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen durch ein konkretes Vorbringen zu behaupten und der Behörde die für die Beurteilung erforderlichen Informationen an die Hand zu geben.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtBegründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012070214.X03

Im RIS seit

22.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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