RS Vwgh 2014/9/25 2012/07/0214

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Veröffentlicht am 25.09.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §79 Abs1 Z9;
VStG §27 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2012/07/0215

Rechtssatz

Beim Verwaltungsstraftatbestand des § 79 Abs 1 Z 9 AWG 2002 handelt es sich um ein Begehungsdelikt; es ist von einer Zuständigkeit der Erstbehörde aufgrund des Tatortes (§ 27 Abs. 1 VStG) auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012070214.X01

Im RIS seit

22.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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