TE Lvwg Erkenntnis 2017/11/30 LVwG-AV-669/001-2016

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 30.11.2017
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten