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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Wird unter der Darstellung der durch den angefochtenen Bescheid verletzten Rechte eine Verletzung in einfach gesetzlichen Rechten auf "Vermeidung von Aktenwidrigkeiten", "ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren" und "eine ordnungsgemäße Bescheidbegründung" behauptet, so handelt es sich nicht um die Geltendmachung von Revisionspunkten, sondern um die Behauptung von Aufhebungsgründen, die in Verbindung mit einem subjektiven Recht gegeben sein könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014060001.J01Im RIS seit
16.11.2021Zuletzt aktualisiert am
16.11.2021