RS Vwgh 2017/12/21 Ro 2014/06/0001

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Veröffentlicht am 21.12.2017
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §28 Abs1 Z5

Rechtssatz

Wird unter der Darstellung der durch den angefochtenen Bescheid verletzten Rechte eine Verletzung in einfach gesetzlichen Rechten auf "Vermeidung von Aktenwidrigkeiten", "ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren" und "eine ordnungsgemäße Bescheidbegründung" behauptet, so handelt es sich nicht um die Geltendmachung von Revisionspunkten, sondern um die Behauptung von Aufhebungsgründen, die in Verbindung mit einem subjektiven Recht gegeben sein könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014060001.J01

Im RIS seit

16.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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