RS OGH 2017/11/29 1Ob190/17y, 1Ob17/19k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2017
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Norm

ABGB §879 Abs1 CI
StEG 1969 §1
StGB §168
StGB §168a

Rechtssatz

Im Rahmen des § 1 StEG 1969 ist ein Verdienstentgangsbegehren, das sich auf unterbliebene Gewinne aus einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit stützt, welche nach den Wertungen des österreichischen Rechts im Inland nicht nur verboten, sondern sogar mit der Sanktion gerichtlicher Strafbarkeit belegt ist und Ansprüche aus einer solchen  Tätigkeit im Dienste des Schutzes von Spielteilnehmern pönalisiert,  nicht ersatzfähig, auch wenn die Tätigkeit im Ausland möglicherweise erlaubt ist, da dem österreichischen Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, er hätte die – weitgehend verschuldensunabhängige – Ersatzpflicht des Staats auf derartige Gewinne erstrecken wollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131862

Im RIS seit

15.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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