Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.01.2018Norm
KFG 1967 §36 liteRechtssatz
Ein Kraftfahrzeug darf dann nicht mehr auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, wenn die auf der Begutachtungsplakette aufscheinende (gelochte) Frist abgelaufen und überdies die nach § 57a Abs. 3 KFG eingeräumte Toleranzfrist verstrichen ist (vgl. VwGH Zl. Ra 2016/02/0173).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Begutachtungsplakette; Parken;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.3201.001.2016Zuletzt aktualisiert am
14.02.2018