TE Lvwg Erkenntnis 2016/11/16 KLVwG-1898/6/2016

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 16.11.2016
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten