TE Lvwg Erkenntnis 2014/12/11 KLVwG-2053-2087/8/2014

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 11.12.2014
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten