Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
18.01.2018Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z11Rechtssatz
§ 64 Abs. 4 NAG nimmt lediglich auf „ein Studium gemäß Abs. 1 Z 2“ Bezug, ohne zu unterscheiden, ob es sich dabei um ein Bachelor- oder Masterstudium handelt.
Schlagworte
Verlängerungsantrag, Aufenthaltstitel für Studierende zum Zweck der Arbeitssuche, unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit dem Studienabschluss, teleologische Interpretation, historische InterpretationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.151.085.14324.2017Zuletzt aktualisiert am
05.02.2018