Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.01.2018Norm
BVergG 2006 §187 Abs1Rechtssatz
Eine fehlende Dokumentation der Berechnung des Standardhonorares (hier: nach den Vergütungsmodellen Wasserwirtschaft (VM.WW), herausgegeben vom Institut für Baubetrieb, Bauwirtschaft, Projektentwicklung und Projektmanagement der TU Graz, Stand 2014) und des Preisbandes im Vergabeakt führt dazu, dass eine für die Bieter und die Nachprüfungsinstanz objektiv nachvollziehbare Grundlage für die Bewertung der Angebote in Bezug auf das Preiskriterium fehlt. Dies macht eine gerichtliche Nachprüfung, ob die Vergabegrundsätze - insbesondere der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter - eingehalten wurden, unmöglich. Dieser Umstand hat, da die Punktevergabe beim Preiskriterium (hier: 50% der Gesamtpunkte) von wesentlichem Einfluss für den Ausgang des Vergabeverfahrens ist, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin zur Folge.
Schlagworte
Vergabe, Berechnung Preisband, PreiskriteriumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.314.12.2017.R5Zuletzt aktualisiert am
06.02.2018