RS Vwgh 2017/12/19 Ra 2017/18/0260

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Veröffentlicht am 19.12.2017
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
VwGVG 2014 §17;

Rechtssatz

Zwar unterliegt auch der Bericht eines "Vertrauensanwalts" der freien Beweiswürdigung (vgl. VwGH 15.12.2015, Ra 2015/18/0100), dennoch erweist es sich unzureichend, wenn das Gericht im Revisionsfall angesichts von Einwänden gegen die Qualität des von Amts wegen im Wege der Staatendokumentation eingeholten Berichts diesen schlichtweg "nicht heranzieht" und in der Folge von der Nichtexistenz der Zeitschrift, für welche die Revisionswerberin tätig gewesen sei soll, ausgeht, obwohl der "Vertrauensanwalt" gerade dieses zentrale Element des Fluchtvorbringens der Revisionswerberin bestätigt hat. In einem solchen Fall wäre das BVwG vielmehr grundsätzlich gehalten gewesen, durch weitergehende Erhebungen als die von ihm durchgeführten Internetrecherchen (Verweis auf Wikipedia-Eintrag über die Zeitungen und Journale der Demokratischen Republik Kongo) wie insbesondere durch eine erneute oder ergänzende Anfrage an die Staatendokumentation zu versuchen, die Existenz der Zeitschrift erneut zu überprüfen, wenn es die erhaltene Anfragebeantwortung der Staatendokumentation für nicht ausreichend hält. Vor diesem Hintergrund wurde der entscheidungswesentliche Sachverhalt im gegenständlichen Revisionsverfahren in einem wesentlichen Punkt nicht genügend erhoben.

Schlagworte

freie BeweiswürdigungBeweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017180260.L01

Im RIS seit

31.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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