Norm
StPO §39Rechtssatz
Beantragt nur einer der Mitangeklagten die Delegierung und sprechen sich die anderen dagegen aus, liegt kein wichtiger Grund iSd §39 StPO vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131854Im RIS seit
01.02.2018Zuletzt aktualisiert am
01.02.2018