RS OGH 2017/12/12 12Ns90/17g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2017
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Norm

StPO §39

Rechtssatz

Beantragt nur einer der Mitangeklagten die Delegierung und sprechen sich die anderen dagegen aus, liegt kein wichtiger Grund iSd §39 StPO vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131854

Im RIS seit

01.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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