RS Vwgh 2017/10/23 Ra 2017/18/0274

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2017
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §6 Abs1 Z1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Asylangelegenheit - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005 ab. Im gegenständlichen Fall hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Revisionswerber den Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Die angefochtene Entscheidung stellt daher keinen Titel für die Durchführung einer Abschiebung dar und wurden vom Revisionswerber auch keine Gründe aufgezeigt, die einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG darlegen würden. Dem Antrag war daher nicht stattzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017180274.L01

Im RIS seit

26.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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