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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §6 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Asylangelegenheit - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005 ab. Im gegenständlichen Fall hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Revisionswerber den Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Die angefochtene Entscheidung stellt daher keinen Titel für die Durchführung einer Abschiebung dar und wurden vom Revisionswerber auch keine Gründe aufgezeigt, die einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG darlegen würden. Dem Antrag war daher nicht stattzugeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017180274.L01Im RIS seit
26.01.2018Zuletzt aktualisiert am
29.01.2018