RS OGH 2018/1/8 17Os25/17f, 15Os19/18k, 17Os10/18a, 12Os65/19d (12Os66/19a), 14Os13/20y, 12Os12/21p,

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Veröffentlicht am 08.01.2018
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Norm

StGB §74 Abs1 Z5
StGB §105 Abs1
StGB §107 Abs1
StGB §144 Abs1

Rechtssatz

Der Vermögensbegriff ist unter dem Aspekt gefährlicher Drohung weit auszulegen. Auch die Drohung mit Strafanzeige oder Klage kann (als eine solche mit Verletzung am Vermögen) tatbildlich sein, wenn damit beim Opfer der Eindruck erweckt wird, (Verfahrens-)Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche aufbringen zu müssen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131845

Im RIS seit

30.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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