RS OGH 2017/10/11 13Os55/17d

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Veröffentlicht am 11.10.2017
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Norm

StGB §153

Rechtssatz

Bei Spekulationsgeschäften (hier sog Swap-Geschäft), die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen (für den Machtgeber) negativen Vermögenswert darstellen, tritt der Vermögensschaden in eben diesem Zeitpunkt ein, womit die Tat vollendet ist.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 55/17d
    Entscheidungstext OGH 11.10.2017 13 Os 55/17d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131816

Im RIS seit

23.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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