RS OGH 2017/10/25 3Ob181/17i

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Veröffentlicht am 25.10.2017
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Norm

IO §58 Z2

Rechtssatz

Der (Wertersatz-)Verfall nach § 20 StGB ist keine Geldstrafe iSd § 58 Z 2 IO, weil es sich um eine rein vermögensrechtliche Anordnung ohne strafähnlichen Charakter handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131767

Im RIS seit

15.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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