RS Lvwg 2018/1/2 LVwG-2017/35/2596-3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.01.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.01.2018

Index

L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

GSLG Tir §16 Abs2
ABGB §833

Rechtssatz

Die Auffassung der Beschwerdeführer, dass die Nichtanwesenheit einzelner Miteigentümer bei einer Vollversammlung als konkludenter Verzicht auf die Ausübung des Stimmrechtes zu sehen ist und den erschienen Miteigentümern das Stimmrecht allein zukommt, trifft nicht zu.

Schlagworte

Befangenheit; Sache des Beschwerdeverfahrens; Mitglied der Bringungsgemeinschaft; überstimmtes; anwesendes; Miteigentümer; Vollversammlung; Beschluss; Tagesordnung; Einspruch; Legitimation;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2018:LVwG.2017.35.2596.3

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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