TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/21 W103 2168687-1

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Veröffentlicht am 21.12.2017
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Entscheidungsdatum

21.12.2017

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §55 Abs1
FPG §55 Abs1a
FPG §55 Abs2
FPG §55 Abs3

Spruch

W103 2168694-1/6E

W103 2168696-1/5E

W103 2168690-1/2E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

1.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. AUTTRIT als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX alias XXXX , geb. XXXX , StA. Ukraine alias Armenien, vertreten durch den XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.08.2017, Zl. 821249905-1546281, zu Recht erkannt:

A)

I. Die Beschwerde gegen die Spruchpunkte I. bis IV. und VI. des angefochtenen Bescheides wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 iVm §§ 10 Abs. 1 Z 3, 57 Asylgesetz 2005, § 9 BFA-VG sowie §§ 52 Abs 2 Z 2 und Abs 9, 55 Abs 1 bis 3 Fremdenpolizeigesetz 2005 – FPG, § 13 Abs 2 Z 3 AsylG, jeweils idgF, als unbegründet abgewiesen.

II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt V. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe insoweit stattgegeben, als die Dauer des Einreiseverbots gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG auf acht Jahre herabgesetzt wird; im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. AUTTRIT als Einzelrichter über die Beschwerden von 2.) XXXX , geb. XXXX ,

3.) XXXX , geb. XXXX und 4.) XXXX , geb. XXXX , alle StA. Ukraine alias Armenien und vertreten durch den XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl jeweils vom 04.08.2017, Zln. 2.) 821250002-1546273, 3.) 821250100-1546265, 4.) 1022080700-14738195, zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerden werden gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 iVm §§ 10 Abs. 1 Z 3, 57 Asylgesetz 2005, § 9 BFA-VG sowie §§ 52 Abs 2 Z 2 und Abs 9, 55 Abs 1 bis 3 Fremdenpolizeigesetz 2005 – FPG, jeweils idgF, als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

1. Der Erstbeschwerdeführer reiste erstmals im Jahr 2007 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein, wo er am 21.02.2007 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. Im damaligen Verfahren wurde insbesondere ein armenischer Führerschein des Erstbeschwerdeführers in Vorlage gebracht, dieser gab an, armenischer Staatsbürger zu sein (AS 61; Anm.: Angaben von Aktenseiten beziehen sich auf den Verwaltungsakt des Erstbeschwerdeführers, sofern nicht anders angemerkt). Nach polizeilicher Erstbefragung des Erstbeschwerdeführers am Tag der Antragstellung wurde dieser am 27.02.2007 vor dem damaligen Bundesasylamt niederschriftlich zu seinen Fluchtgründen befragt, wobei er im Wesentlichen schilderte, in Armenien bei einer näher genannten Partei aktiv gewesen zu sein und aufgrunddessen Probleme bekommen zu haben (vgl. AS 47, 64 ff). Der Erstbeschwerdeführer entschloss sich in weiterer Folge zu einer freiwilligen Rückkehr in seinen Herkunftsstaat (AS 137), dessen Antrag auf internationalen Schutz wurde durch das Bundesasylamt folglich als gegenstandslos abgelegt (AS 173).

Am 12.09.2012 stellte der Erstbeschwerdeführer infolge neuerlicher illegaler Einreise den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Gemeinsam mit ihm waren seine Ehefrau, die nunmehrige Zweitbeschwerdeführerin, sowie deren gemeinsamer minderjähriger Sohn, der nunmehrige Drittbeschwerdeführer, in das Bundesgebiet eingereist, welche am gleichen Tag ebenfalls Anträge auf internationalen Schutz stellten.

Anlässlich seiner Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes am Tag der Antragstellung führte der Erstbeschwerdeführer im Wesentlichen aus, er sei zuletzt in der Ukraine wohnhaft gewesen. Er hätte seit 2007 Probleme gehabt, damals habe er noch in Armenien gelebt. Der Erstbeschwerdeführer sei damals Jugendleiter einer näher genannten Partei gewesen, deren Vorsitzender unter dem Namen des Erstbeschwerdeführers und unter Fälschung seiner Unterschrift Gelder des Parteienbudgets des Landes für private Zwecke abgezweigt hätte. Man habe den Erstbeschwerdeführer folglich unter Druck gesetzt, die Verantwortung dafür zu übernehmen und ins Gefängnis zu gehen, die Partei würde sich in dieser Zeit um seine Familie kümmern. Der Erstbeschwerdeführer sei im Jahr 2007 nach Österreich geflüchtet, hätte seinen Antrag jedoch zurückgezogen, als er erfahren hätte, dass seine Frau in der Ukraine zusammengeschlagen und ihre Nase gebrochen worden wäre, wobei man diese auch bedroht hätte, dass man sie töten würde, sollte der Erstbeschwerdeführer nicht zurückkehren. Daraufhin sei er umgehend zurückgekehrt und hätte sich gemeinsam mit seiner Familie an einem kleinen Ort namens XXXX niedergelassen. Folglich sei es zu einer politischen Umstrukturierung in seinem Land gekommen, im Zuge derer der Erstbeschwerdeführer einer anderen Partei namens XXXX beigetreten wäre. Gegen Jänner 2008 sei er mit seiner Familie nach XXXX zurückgezogen, er sei wieder öffentlich aufgetreten und hätte parteiliche Aktionen organisiert. In dieser Zeit sei er neuerlich durch den Chef der Partei, welcher er zuvor angehört hätte, kontaktiert und bedroht worden, dass er getötet werde, sobald er nicht mehr in der Öffentlichkeit stünde. Am 01.03.2008 sei es zu Zwischenfällen bei einer Demonstration in XXXX gekommen, wobei es zu vielen Verhaftungen und etlichen Todesfällen gekommen wäre; dem Erstbeschwerdeführer sei die Flucht gelungen. Der Erstbeschwerdeführer sei daraufhin in eine entlegene Stadt geflüchtet. Am Folgetag sei seine damals schwangere Frau geschlagen worden, wobei sie das Kind verloren hätte. Am 04.03.2008 seien der Erstbeschwerdeführer und seine Familie in die Ukraine geflüchtet und hätten sich dort niedergelassen. Am 22.06.2012 hätte der Erstbeschwerdeführer erfahren, dass zwei Freunde von ihm, welche ebenfalls Organisatoren der Demonstration von 2008 gewesen wären, erschossen worden wären. Am Morgen des 25.08.2012 habe sich ein Mann in Zivil als Polizist ausgewiesen und angegeben, dass er das Geschäft des Erstbeschwerdeführers überprüfen wolle. Anschließend habe er seinen Reisepass an sich genommen und es seien zwei weitere Männer aus dem Auto gestiegen, der Erstbeschwerdeführer hätte erkannt, dass diese der Partei angehörten, welche ihm Schwierigkeiten bereitet hätte. Der Erstbeschwerdeführer hätte diesen erklärt, dass er in seiner Wohnung weitere Dokumente hätte, welche er holen wollte; die Männer hätten ihn gehen lassen, da er das Geschäft offen gelassen und diese bereits seinen Reisepass an sich genommen hätten. Der Erstbeschwerdeführer habe daraufhin seine Frau angerufen und ihr gesagt, dass sie sofort flüchten solle, woraufhin die Genannte die Wohnung gemeinsam mit ihrem Sohn und ihrer Cousine verlassen hätte; gemeinsam seien sie sofort zum Bahnhof gefahren. Der Erstbeschwerdeführer legte seinen armenischen Militärausweis vor (AS 29 ff).

Die Zweitbeschwerdeführerin gab im Zuge ihrer Erstbefragung im Wesentlichen zu Protokoll, es hätte bereits im Jahr 2007 Probleme gegeben, als sie noch in Armenien gelebt hätten und ihr Mann sich bei einer Partei engagiert hätte, welche Gelder unterschlagen hätte, wofür der Erstbeschwerdeführer die Verantwortung hätte übernehmen sollen. Da er bedroht worden wäre, sei er nach Österreich geflüchtet. Während der Abwesenheit ihres Mannes seien mehrmals Unbekannte zu der Zweitbeschwerdeführerin gekommen, welche sie bedroht und geschlagen hätten. Sie habe Anzeige bei der Polizei erstattet, welche jedoch nichts unternommen hätte. Ihr Mann sei folglich zurückgekehrt und sie seien für vier Monate an einen anderen Ort in Armenien gezogen. Im Jänner 2008 seien sie nach XXXX zurückgekehrt, da ihr Mann eine Position in einer anderen Partei angenommen hätte. Während einer Demonstration am 01.03.2008 seien viele Leute verhaftet und getötet worden; am Folgetag seien vier bewaffnete Leute in die Wohnung gekommen und hätten nach ihrem Mann gefragt. Sie hätten auf die Zweitbeschwerdeführerin und auf die ebenfalls anwesende Cousine ihres Mannes eingeschlagen; die Zweitbeschwerdeführerin habe daraufhin ihr Kind, mit dem sie im vierten Monat schwanger gewesen wäre, verloren. Sie sei dann mit ihrem Mann, ihrem Sohn und der erwähnten Cousine in die Ukraine geflohen, wo sie bis zum 25.08.2012 ohne Probleme gelebt hätten; an diesem Tag habe ihr Mann sich gemeldet und ihr gesagt, dass sie die Wohnung sofort verlassen solle, da Leute von Armenien aufgetaucht wären.

Mit Urteil des XXXX , wurde der Erstbeschwerdeführer wegen §§ 127, 130 1. Satz 1. Fall StGB, § 15 StGB rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Mit Bescheid der XXXX wurde gegen den Erstbeschwerdeführer gemäß § 54 Abs 2 iVm § 53 Abs. 3 Z 1 und § 53 Abs 3 Fremdenpolizeigesetz (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, ein auf die Dauer von acht Jahren befristetes Rückkehrverbot erlassen (durch Berufungsbescheid des XXXX , auf sieben Jahre herabgesetzt).

Am XXXX wurde der nunmehrige Viertbeschwerdeführer als Sohn des Erstbeschwerdeführers und der Zweitbeschwerdeführerin im Bundesgebiet geboren, für welchen am 25.06.2014 ein Antrag auf internationalen Schutz durch seine gesetzlichen Vertreter eingebracht wurde.

Mit Urteil des XXXX , wurde der Erstbeschwerdeführer wegen §§ 127, 130 1. Fall StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Höhe von zehn Monaten verurteilt.

Mit Urteil des XXXX , wurde der Erstbeschwerdeführer wegen § 15, § 127 StGB zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Mit Schreiben der XXXX vom 14.11.2016 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl darüber informiert, dass der Erstbeschwerdeführer einen Antrag auf Austausch seines armenischen Führerscheins gestellt und dabei die Kopie von armenische Dokumente in Vorlage gebracht hätte, auf seiner Asylkarte jedoch die Staatsangehörigkeit Ukraine aufscheinen würde (AS 169).

Am 24.05.2017 wurden der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin, getrennt voneinander, vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Beisein einer Dolmetscherin für die armenische Sprache einvernommen.

Die Befragung des Erstbeschwerdeführers vernahm im Wesentlichen den folgenden Verlauf:

"( )

F: Stimmen die Angaben, die Sie in den bisherigen Einvernahmen gemacht haben? Wurde Ihnen diese korrekt rückübersetz im Besonderen die Erstbefragung vom 12.9.2012.

F: Ja, ich habe die Wahrheit gesagt, es wurde mir auch alles rückübersetzt. Der mein Familienname wurde falsch übersetzt von der ukrainischen Seite. Armenisch wird mein Familienname: XXXX übersetzt.

F: Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?

A: Ja

F: Wie geht es Ihnen gesundheitlich, nehmen Sie Medikamente, sind Sie in ärztlicher Behandlung oder haben Sie Beschwerden?

A: Ich bin gesund, nicht in ärztlicher Behandlung und nehme keine Medikamente.

F: Sie haben bereits im Jahr 2007, nach Ihrer illegalen Einreise in Österreich, einen Antrag auf internationalen Schutz eingebracht? Stimmt das?

A: Ja, stimmt.

F: Wie heißen Sie, bitte nennen Sie Ihren korrekten und vollständigen Familiennamen und Vornamen sowie etwaige sonstige Namen wie Vatersname etc. und Ihre Geburtsdaten und auch wo Sie geboren sind?

A: ( ) in Jerewan, in Armenien geboren. Ich bin kein armenischer Staatsbürger sondern ukrainischer. Ich will auch den Namen Armenien nicht mehr hören.

F: Was waren damals Ihre Fluchtgründe im Jahr 2007, als Sie den Antrag auf internationalen Schutz eingebracht haben?

A: Der Geldverkehr ist über meinen Namen gelaufen. Es ist wahrscheinlich nicht mit rechten Dingen zugegangen. Ich hätte ins Gefängnis müssen oder hätte das Geld selbst bezahlen müssen. Ich wusste zu viel über die Partei und deren Machenschaften und könnte in jedem Moment die Partei zu Fall bringen, wenn ich aussagen würde. Es ist immer noch das gleiche Problem. Der Geldverkehr ist das kleine Übel, das Große ist, dass ich viel wusste und öfters bei verschiedenen Situationen anwesend war. Z.B. habe ich verstorbenen Menschen die Namensliste bei Wahlen als Stimme verwendet. Ein Toter hat gewählt, da war ich dabei. Von der Partei gab es vier Leute die viel wussten, zwei davon sind tot. Wenn ich diese Probleme nicht gehabt hätte, wäre ich nicht aus Armenien ausgereist, es ging uns gut in Armenien.

F: Um wie viel Geld ging es dabei?

A: Ca. 700/800.000 Euro. Ich wurde damals nicht über die Geldsumme gefragt.

F: Wissen Sie wie Ihr Asylverfahren aus dem Jahr 2007 ausgegangen ist?

A: Ich habe nicht mein Asylverfahren abgewartet, sondern bin nach Armenien zurückgekehrt. Meine Familie war so in Gefahr, dass ich die österr. Behörden aufgefordert habe, den Rückreiseprozess zu beschleunigen, dass ich zurück nach Armenien kann. XXXX hat mir geholfen, schneller nach Armenien zurückzukehren um meine Familie zu beschützen.

F: Wie und wann konkret sind Sie im Jahr 2007 nach Armenien zurückgekehrt?

A: Die österr. Polizei hat mich bis zum Flughafen hier in Österreich begleitet und mich ins Flugzeug gesetzt. Ich bin dann alleine mit dem Flieger nach Armenien. In Armenien bin ich legal eingereist. Ich habe sofort meine Ehefrau genommen und wir sind in eine andere Stadt gereist. Weil meine Ehefrau verprügelt wurde.

F: Wie war damals Ihre legale Einreise in Armenien, wurden Sie kontrolliert, gab es Probleme?

A: Ich bin mit dem Rückreisedokument durchgekommen, ich wurde auch kontrolliert und es gab keine Probleme.

F: Sie gaben an, dass Sie in Armenien so verfolgt werden, haben Sie eine Erklärung warum Sie ohne weitere Probleme dann einreisen konnten. Sie wurden kontrolliert und es gab ja keine Probleme, erklären Sie das?

A: Es war mir alles egal, ich habe einen Anruf bekommen, dass meine Frau verprügelt wurde. Ich habe sofort reagiert.

F: Wiederholung der Frage?

A: Zu der Zeit, als ich zurückgereist bin, war diese Partei noch nicht an der Macht, mich behördlich suchen zu lassen, es war intern in der Partei, dass Sie mich gesucht und verfolgt haben. Es war nicht offiziell.

F: Wann konkret sind Sie nach Armenien zurückgekehrt?

A: Ich weiß es nicht genau. Ein paar Monate war März, da waren die großen Unruhen, da sind wir ausgereist.

F: Wurden Sie je in einem Land straffällig, waren im Gefängnis und haben eine Gerichtsverhandlung gehabt?

A: Ich selber bin nicht straffällig geworden, aber ich wurde gezwungen etwas auf mich zu nehmen, was ich nicht getan habe. Der ganze Geldverkehr ist über meinen Namen gelaufen, ich hätte illegale Wählerstimmen sammeln sollen. Es wurde mir vorgeworfen, dass ich verantwortlich für den Tod meines Parteikollegen wäre. Ich bin wegen dem Problem aus Armenien geflüchtet, weil ich zu viel weiß und der Partei schaden könnte, weil ich weiß, was die Partei getan hat. Ich bin ein "Minus" für die Partei, deswegen möchten Sie mich aus dem Verkehr ziehen.

F: Waren Sie je im Gefängnis?

A: Nein

F: Wurden Sie je gerichtlich verurteilt?

A: Nein

Vorhalt:

Am 30. August 2007 sind Sie wieder in Ihr Heimatland zurückgekehrt um am 12. September 2012 neuerlich illegal in Österreich einzureisen. Sie haben am 12.9.2012 einen neuerlichen Antrag auf internationalen Schutz eingebracht und wurden bereits kurz nach Ihrer Einreise in Österreich straffällig. Mit Urteil des XXXX wurden Sie zur Zahl XXXX wegen § 15 StGB, §§ 127, 130, 1. Satz 1. Fall StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten (Probezeit 3 Jahre) rechtskräftig verurteilt. Mit Bescheid der XXXX wurde gegen Sie ein auf die Dauer von 8 Jahren befristetes Rückkehrverbot erlassen. Gegen diesen Bescheid haben das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Der Unabhängige Verwaltungssenat XXXX hat in seinem Berufungsbescheid vom 25. November 2013 gemäß § 66 Abs. 4 AVG Ihrer Berufung keine folge gegeben und den angefochteten Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, dass das Rückkehrverbot für sieben Jahre erlassen wird. Was sagen Sie dazu?

A: Ja das stimmt, ich kann dazu nicht mehr angeben.

Vorhalt: Sie zeigten sich auch nicht einsichtigig und wurden in den Jahren 20014 und zuletzte im Jahr 2015 neuerlich straffällig und auch deswegen auch rechtskräftig verurteilt, was sagen Sie dazu? Warum sagen Sie die Unwahrheit?

A: Ich dachte, sie meinten dass ich in Armenien straffällig gewesen bin. Ich habe dann die Frage falsch verstanden.

F: Sie gaben an, dass Sie genug Geld verdient haben, warum wurden Sie dann wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt?

A: Zu der Zeit, als ich diese Straftat begangen habe, habe ich kein Geld bekommen vom Staat. Ich habe Schulden bei der Bank gemacht und konnte mein Leben nicht mehr bestreiten. Ich habe keinen anderen Ausweg gesehen.

F: Sie werden nochmals explizit darauf hingeweisen, die Wahrheit zu sagen, da sich mutwillige falsche Aussagen negativ auf Ihr Verfahren auswirken? Verstehen Sie das?

A: Ja, ich verstehe, ich sage die Wahrheit.

F: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie:

A: Ich bin Staatsangehöriger der Ukraine.

F: Seit wann sind Sie Staatsbürger der Ukraine?

A: Seit dem Jahr 2009. Ich habe in der Ukraine auch ein Geschäft gehabt, ein Bekannter führt dieses Geschäft nun weiter.

F: Können Sie entsprechende identitätsbezugende Dokumente vorlegen, die Ihre Identität, Staatsangehörigkeit etc. belegen, wie z.B. RP, Personalausweis, etc.

A: Ich lege meinen XXXX vor. Mein ukrainischer Auslandsreisepass wurde mir im Jahr 2012 ohne Grund von den ukrainischen Behörden weggenommen. Bei einer Geschäftsreise von Russland in die Ukraine haben die Zollbeamten an der Grenze als Kontrolle mir meinen Reisepass abgenommen und meinten, dass ich in meiner Heimatstadt XXXX wieder abholen kann. Ich verdächtige diese Zollbeamten, dass Sie mit den armenischen Leuten, welche mich verfolgen, zusammen gehören.

F: Können Sie sonstige Beweismittel vorlegen, besonders neue Beweismittel?

A: Deutschkurs XXXX vom 5.12.2012

Bewerbungsschreiben vom 8. Mai 2017 XXXX

F: Haben Sie je einen armenischen Reisepass besessen bzw. besitzen Sie einen RP?

A: Ja in Armenien habe ich einen armenischen RP gehabt.

F: Haben Sie noch einen armenischen Reisepass?

A: Nein, ich habe keinen armenischen RP mehr, ich bin jetzt ukrainischer Staatsbürger. Ich möchte hier in Österreich bleiben, ich möche eine Arbeitserlaubnis. Ich habe noch Besitztümer in der Ukraine und möche das Geld nach Österreich bringen.

F: Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis möchten, warum haben Sie dann einen Antrag auf internationalen Schutz eingebracht? Erklären Sie das?

A: Ich lebe hier. Wie lange soll ich nocht in der Grundversorgung leben. Ich möchte endlich offiziell arbeiten. Ich bin schon seit 4 Jahren da.

F: Wie haben Sie sich Ihren österreichischen Führerschein ausstellen lassen? Welche Dokumente haben Sie vorgelegt?

A: Ich habe meinen ukrainischen Inlandspass übersetzten lassen und meinen armenischen Führerschein übersetzen lassen, damit habe ich meinen österr. Führerschein bekommen.

F: Wir haben eine Kopie Ihres armenischen RP erhalten, haben Sie eine Erklärung dafür, wo ist ihr armenischer RP derzeit?

A: Meinen armenischen Reisepass habe ich in der Ukraine abgegeben.

F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

A: Armenier

F: Welche Religionszugehörigkeit haben Sie?

A: Ich bin Christ apostolische Kirche.

F: Haben Sie wegen Ihrer Religionszugehörigkeit oder Volksgruppenzugehörigkeit in der Ukraine oder in Armenien Probleme gehabt?

A: Nein, ich habe deswegen keine Probleme gehabt.

F: Wie heißt Ihr Vater, wann konkret ist er geboren und wo lebt er?

A: XXXX , geboren XXXX , lebt in Armenien, XXXX , befragt gebe ich an, dass ich die Adresse nicht weiß, ich kann sie aber nachreichen. Er führt das Geschäft weiter.

F: Wie heißt ihre Mutter, wann ist Sie geboren und wo lebt Ihre Mutter?

A: XXXX , geboren XXXX , lebt bei meinem Vater und hilft meinem Vater in der Firma.

F: Haben Sie Kontakt zu ihren Eltern?

A: Ja, ich habe regelmäßigen alle 3-4 Tage übers Telefon / Viber Kontakt zu meinen Eltern.

F: Wie ist Ihr Verhältnis zu Ihren Eltern?

A: Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern.

F: Wie oft haben Sie Kontakt zu Ihren Eltern und Ihrem Bruder? Wie geht es Ihnen, was erzählen Sie, was ist der Inhalt ihrer Gespräche, gibt es Probleme?

A: Meinen Eltern und meinen Bruder geht es gut. Sie sind anständige fleißige Leute, das Problem bin ich, weil ich weder in der Ukraine noch in Armenien bleiben darf, sonst ist mein Leben verloren.

F: Haben Sie noch Verwandte oder Angehörige in Armenien oder in der Ukraine?

A: Ich habe noch Verwandte in Armenien und in der Ukraine, habe aber keinen Kontakt zu ihnen. Ich habe nur Kontakt zu meinem Bekannten, der mein Geschäft in der Ukraine weiterführt.

F: Welchen Familienstand haben Sie?

A: Ich bin verheiratet.

F: Haben Sie entsprechende Dokumente, wie Heiratsurkunde?

A: Die Heiratsurkunde habe ich bereits abgegeben.

Anmerkung. Die Heiratsurkunde liegt im Akt auf.

Haben Sie Kinder oder Sorgepflichten?

A: Ich habe zwei Söhne.

F: Haben ihre Kinder eigene Fluchtgründe?

A: Nein

F: Wann und wie sind Sie nun konkret aus Armenien nach Ihrer Rückreise ausgereist?

A: Im März 2008, mit einem Kleinbus über Georgien in die Ukraine über die Berge. Befragt gebe ich an, dass wir illegal aus Armenien ausgereist sind auch illegal in die Ukraine eingereist sind. Mit Bestechungsgeld sind wir illegal in die Ukraine eingereist. DA im Jahr 2008 in Armenien solche Unruhen waren, haben die Georgier und Ukraine es ausgenützt, die Leute durchzulassen.

Vorhalt: Ihre Ehefrau hat angegeben, dass Sie legal aus Armenien ausgereist sind und legal in die Ukraine eingereist sind, was sagen Sie dazu, was stimmt nun, erklären Sie das?

A: Ich erzähle meiner Frau nicht alles, sie glaub es so wissen, ich habe Ihr nicht alles gesagt. Die Reise aus Armenien war illegal aber in die Ukraine bin ich legal eingereist.

F: Was stimmt nun, kurz vorher sagen Sie, dass Sie illegal eingereist sind jetzt geben Sie an, dass Sie legal eingereist sind. Das ist nicht sehr glaubwürdig?

A: Ich bin ausgereist aus Armenien im Jahr 2007 ohne Probleme. Ich bin dann zurückgegangen um meine Familie zu retten. Ich habe mich sogar in Armenien einer anderen Partei angeschlossen, die mir versprochen hat zu helfen. Es waren aber leere Versprechungen.

F: Wie sind Sie aus der Ukraine ausgereist mit Ihrer Familie?

A: Wir sind illegal mit einem Auto ausgereist.

F: Wann und wie sind Sie konkret in Österreich mit Ihrer Familie eingereist?

A: Wir sind illegal im September 2012 in Österreich eingereist.

F: Waren Familienangehörige je politisch in Armenien oder in der Ukraine tätig?

A: Nein, eine Tante war anfangs mit mir auch politisch aktiv.

F: Lebt Ihre Tante noch in Armenien?

A: Ich weiß es nicht, ich habe keinen Kontakt.

F: Waren Sie politisch in Armenien tätig?

A: Ja, ich war politisch aktiv und hatte 350- 400 Leute hinter mir.

F: Wie konkret waren Sie politisch aktiv, welcher konkreten Partei haben Sie angehört?

A: Bis zum Jahr 2007 habeich der Partei XXXX angehört, ab 2008 dem XXXX .

F: Haben Sie seit Ihrer Einreise in Österreich im Jahr 2012, Österreich je verlassen, bzw. waren Sie seither in der Ukraine oder in Armenien wieder?

A: Nein

F: Welche Ausbildungen haben Sie absolviert?

A: 10 Jahre Schule mit Matura. Ich habe eine Berufsausbildung als Brillantenschleifer absolviert. Ich habe das aber beendet und abgeschlossen.

F: Haben Sie bereits in einem anderen EU-Staat um Asyl angesucht?

A: Ja, im Jahr 2007 hier in Österreich.

F: War Österreich Ihr Zielland?

A: Ja.

F: Warum wollten Sie gerade nach Österreich?

A: Es wurde mir geraten nach Österreich zugehen, es ist das sicherste Land.

F: Wie haben Sie sich Ihren Lebensunterhalt in der Ukraine finanziert?

A: Ich habe im Kosmetikbereich gearbeitet. Ich habe eine eigene Firma gehabt. Ich habe auch noch ein Restaurant gehabt, das hab ich verkauft.

F: Wie lief das Geschäft?

A: Das Geschäft ging sehr gut, ich habe gut verdient.

F: Erzählen Sie etwas über Ihr Geschäft? Wie viele Angestellt, Umsatz etc.?

A: Ich habe 13 Geschäftskunden bzw. Einzelhändler gehabt, ich war Großhändler für Kosmetikprodukte. Ich habe es in der ganzen Ukraine vertrieben. Ich habe 60-70.000 $ im Monat gemacht. Das Geschäft lief gut.

F: Haben Sie das Geschäft noch, wer besitzt es jetzt?

A: Das Geschäft steht.

F: Können Sie das Geschäft wieder aufnehmen?

A: Ich habe zwei Geschäfte auch auf der Krim. Ich vermiete das Geschäft und bekomme 200 $. dafür.

F: Über welche Besitztümer verfügen Sie noch in der Ukraine?

A: Ich habe ein Auto, ein 2.000 qm Grundstück am Meer, es läuft aber nicht auf meinen Namen.

F: Warum läuft das Grundstück nicht auf Ihren Namen?

A: Wegen dem Kredit, deswegen war es besser nicht auf meinem Namen das Grundstück zu schreiben. Es ist dort ein anderes System. Es gehört aber mir.

.

FLUCHTGRUND:

F: Können Sie mir sagen, warum Sie Ihre Heimat die Ukraine verließen und in Österreich einen Asylantrag stellen? Nenn Sie ihre konkreten und ihre individuellen Fluchtgründe dafür? Sie sind ukrainischer Staatsbürger weswegen die Fluchtgründe bezogen auf die Ukraine ausschlaggebend sind, warum haben Sie die Ukraine verlassen und hier in Österreich einen Asylantrag eingebracht?

A: Mein Problem mit Armenien bzw. der Ukraine ist, dass diese zwei Regierungen miteinander arbeiten. Das Ziel ist es, mich zu vernichten, weil ich zu viel weiß. Von den fünf Leuten, die in der Partei waren und zu viel wussten, bereits tot sind. Das heißt, es sind nur noch ich, der Mann meiner Tante und ein Mann der in XXXX lebt, übrig. Das Ziel ist es, mich zu töten. Ich denke, dass mein RP mir weggenommen wurde, an der Grenze zu XXXX , während einer Geschäftsreise, weil die Ukraine mit der armenischen zusammenarbeitet und Bescheid weiß. In der Ukraine sind eines Tages zwei Polizisten bei meinem Geschäft aufgetaucht, zwei andere waren im Auto, welche ich aber als die Männer erkannte, welche mich bereits in Armenien verfolgten. Diese zwei Polizisten kamen von der XXXX Polizisten des 6. Bezirkes sind. Sie fragen nach meinem Inlandspassport, sie wollten, dass ich mich ausweise und wollten auch das Geschäft durchsuchen. Ich meinte daraufhin, dass ich die 350 Meter bis nach Hause gehen müsste um meinen Ausweis zu holen, sie könnten in der Zwischenzeit im Geschäft bleiben und warten, ich gab ich sogar meinen Schlüssel. Ich ging einige Meter nach vor, bog in eine Seitengasse und nahm ein Taxi. Im Taxi habe ich meine Frau angerufen, ich sagte, sie soll alles Wichtige zusammenpacken, wie Gold, Kleidung, Dokumente und ich Sie abholen würde. Das was ich weiß ist so groß und ernst, dass egal wo ich bin ob in der Ukraine oder Armenien es keinen Unterschied machen würde. Wenn sie mich nicht erwischen, würden Sie meiner Familie etwas antun. Diese Partei möchte sicher gehen, dass es keinen Informanten gibt. Der einzige Weg ist, mich aus dem Verkehr zu ziehen, ich habe Ihnen des Öfteren gedroht, dass ich alles offenlegen würde, sollte meiner Familie etwas passieren. Deswegen habe ich auch vieles nicht unter meinen Namen registriert, ich wollte nicht, dass Sie mich finden, deswegen habe ich den Namen des Bekannten für viele Sache verwendet.

F: Haben Sie noch weitere Fluchtgründe?

A: Nein, eigentlich nicht. Wenn ich zurückgehen würde, werden Sie mich umbringen. Wenn Sie mich nicht erwischen, würden Sie meine Familie umbringen. In der Ukraine gibt es keinen Schutz, Sie können jederzeit jmd. umbringen und es würde keinen stören. Ich sage die Wahrheit, ich bin hier wegen dem Schutz meiner Familie.

F: Möchten Sie noch etwas zu Ihren Fluchtgründen ergänzend vorbringen?

A: Nein

F: Haben ihre Kinder eigene Fluchtgründe?

A: Nein, sie haben keine Eigenen.

F: Schildern Sie konkret, als diese Männer sie besuchten im Geschäft?

A: Es war im August 2012. Als ich gemerkt habe, dass mein RP mir an der Grenze abgenommen wurden und diese zwei Männer mein Geschäft besuchten und meinen Ausweis sehen wollten, habe ich bemerkt, dass das eine Kooperation ist zwischen Ukraine und Armenien, weil ich kannte die Polizisten und diese Polizisten kennen mich. Mein Bekannter aus Russland hat mir gesagt, dass ich weder in die Russische Föderation noch in der Ukraine oder in Armenien mich blicken lassen soll.

Aufforderung: Wiederholung der Frage?

A: Ich und ein paar andere Menschen waren anwesend bei ihren schmutzigen Taten, bei Morden und anderen Sachen. Die Hälfte dieser Menschen ist entweder Tod, im Gefängnis oder auf der Flucht.

Aufforderung Machen Sie konkrete Angaben bezüglich ihrer Fluchtgründe, sie machen nur vage und unkonkrete Aussagen.

A: Es ist 4 ¿ Jahre her. Ich weiß es nicht.

F: Wurden Sie in der Ukraine jetzt persönlich bedroht, gab es einen entsprechenden Vorfall?

A: Ich empfinde es als Bedrohung, dass man mir den Inlandspass weggenommen hat, bei der Grenze bei XXXX , damit ich nicht fliehen kann. Andererseits finde ich, dass es eine Bedrohung ist wenn zwei Polizisten in Zivil zu mir in Geschäft kommen.

F: Was konkret haben die zwei Polizisten in Zivil von Ihnen wollen

A: Sie waren ja nicht allein die Polizisten, im Auto waren die anderen Mörder aus Armenien. Das ist alles eine Bedrohung für mich.

F: Wiederholung der Frage?

A: Mein Freund, der auch zu viel wusste, wurde erschossen.

F: Sie sagen, dass auch der Mann Ihrer Tante dabei war, nennen sie den Namen?

A: Er heißt XXXX , wo er ist weiß ich nicht.

F: Was wissen Sie über XXXX , sie kennen nicht einmal den ganzen

Namen:

A: Er ist ein normaler Mensch. Wahrscheinlich ist er irgendwo.

Vorhalt: Haben Sie eine Erklärung, warum Sie nicht von den Männern bedroht oder sogar entführt wurden es ist nicht schlüssig nachvollziehbar, dass diese Männer Sie ohne weiteres, obwohl Sie angeblich so gesucht werden und diese Männer sie umbringen möchten, einfach gehen lassen? Erklären Sie das?

A: Die Polizisten wollten zunächst meinen Reisepass, damit ich nicht flüchten kann. Sie hätten mich nicht auf der Stelle umbringen können, es war nicht der Ort dafür.

F: Wiederholung der Frage?

A: Sie haben nicht bemerkt, dass ich Sie erkannt habe. Vielleicht hätten Sie mich dann getötet.

F: Schildern Sie konkret wann sie Ihre Ehefrau angerufen haben und davon erzählt haben?

A: ich weiß es nicht, vormittags, kurz nach Geschäftseröffnung 10 oder 11.

F: Wie stehen Sie zu einer innenstaatlichen Fluchtalternative. Die Ukraine ist groß, haben Sie nicht die Möglichkeit sich in der Ukraine oder in einer anderen Region niederzulassen?

A: Sie hätten mich überall gefunden. Die einzige Möglichkeit ist außerhalb der Ukraine.

F: Wie stehen Sie zu einer freiwilligen unterstützen Ausreise und Rückkehr in die Ukraine?

A: Nein, wir können nicht zurück, auf keinen Fall.

F: Gab es während 2008 bis zum Vorfall im August 2012 Vorfälle oder Probleme? Sie waren immerhin mehrere Jahre in der Ukraine?

A: Nach dem Vorfall im August 2012 habe ich mir erklären können, warum man mir davor versucht mir den RP wegzunehmen. Weil man nicht wollte, dass ich flüchte. Jetzt kann ich mir erklären, warum mir einige Dinge mit der Polizei komisch vorkamen.

F: Was kam Ihnen komisch vor, was meinen Sie konkret?

A: Das Verhältnis mit den Polizisten früher war sehr gut.

F: Wiederholung der Frage?

A: Das Verhältnis mit der Polizei hat sich verändert. Sie sind bestechlich.

F: Was würde passieren, wenn Sie mit Ihrer Familie gemeinsam zurück in die Ukraine müssten? Sie haben Besitztümer etc. Sie konnten

A: Es ist das Ende meines Lebens.

Vorhalt: Die Ukraine ist ein sicherer Staat, welcher seine Bürger schützen kann, was sagen Sie dazu?

A: Wie gut die Ukrainer sind, kann ich über Youtube zeigen. Die Ukrainer sind bestechlich, der Präsident ist gekauft, die gleiche Situation herrscht in Armenien.

F: Sprechen Sie Deutsch? (Frage auf Deutsch)

A: Ich spreche wenig Deutsch.

Anmerkung: Die Dolmetscherin übersetzt die Frage und der AW antwortet in Armenisch.

F: Warum nicht, sie sind seit 2012 hier in Österreich, welche Integrationsschritte haben Sie bisher gesetzt? Sind Sie in einem Verein oder in einer sonstigen Organisation Mitglied bzw. tätig?

A: Ich bin kein Mitglied in einer Organisation ich helfe bei der Firma XXXX aus.

F: Was ist das für eine Firma?

A: Verkauft Energiedrinks.

F: Wie schaut ihr tägliches Leben hier in Österreich aus? Was machen Sie den ganzen Tag? Haben Sie österreichische Freunde etc.?

A: Es ist von Tag zu Tag unterschiedlich. An einigen Tagen bringe ich die Kinder in den Kindergarten oder arbeite in der Firma mit. Ich habe viele österr. Bekannte und Freunde auch armenische Freunde. Ich helfe meiner Frau in der Kindererziehungen. Ich habe auch Kontakte mit anderen Kulturen hier in Österreich. Ich habe keine Arbeit, weil ich keine Arbeitserlaubnis habe.

F: Was würden sie gerne arbeiten, wie stellen Sie sich Ihre Zukunft hier in Österreich vor?

A: Ich möchte hier in Geschäft aufmachen, etwas verkaufen oder kaufen.

F: Wie finanzieren Sie sich Ihren Lebensunterhalt hier in Österreich? Bekommen Sie finanzielle Unterstützung vom österr. Staat?

A: Wir bekommen staatliche Unterstützung, 600 Euro monatlich. Freunde helfen mir. Außerdem bekomme ich noch Geld durch meine Geschäfte, ich bekomme noch 1.000 Euro monatlich von meinen Eltern.

F: Besteht ein finanzielles oder sonstiges Abhängigkeitsverhältnis zu hier in Österreich lebenden Personen?

A: Nein, ich bin von niemanden abhängig.

F: Haben Sie Bezugspersonen hier in Österreich, nähere Verwandte, Angehörige?

A: Meine Freunde sind wie Familie. Verwandte habe ich keine hier in Österreich. Ich bin Taufpate.

F: Ich werde nun die Befragung beenden, wollen Sie noch ergänzende Angaben machen?

A: Nein, ich habe alles gesagt. Ich möchte nur dass meine Familie hier bleiben kann.

F: Hatten Sie ausreichend die Möglichkeit Ihr Vorbringen darzustellen?

A: Ja

F: Möchten Sie die Länderfeststellung zur Kenntnis gebracht haben?

A: Nein, Danke.

Anmerkung: Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, in das vom BFA zur Beurteilung Ihres Falles herangezogene Länderinformationsblatt zu Ihrem Heimatland der Ukraine samt den darin enthaltenen Quellen Einsicht und gegebenenfalls schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Quellen berufen sich vorwiegend unter anderem auf Berichte von EU-Behörden von Behörde von EU-Ländern aber auch Behörden anderer Länder, aber auch Quellen aus Ihrer Heimat wie auch zahlreichen NGOs und auch Botschaftsberichten, die im Einzelnen auch eingesehen werden können.

Anmerkung: Das Länderinformationsblatt wird der VP vorgelegt und die Übersetzung angeboten.

VP: Danke, ich möchte keine Stellungnahme abgeben.

F: Konnten Sie sich bei dieser Einvernahme konzentrieren? Haben Sie die Dolmetscherin einwandfrei verstanden?

A: Ja.

(...)"

Die Befragung der Zweitbeschwerdeführerin vernahm im Wesentlichen den folgenden Verlauf:

"( )

F: Stimmen die Angaben, die Sie in den Erstbefragung am 12.12.2012 gemacht haben? Wurde Ihnen diese korrekt rückübersetz?

F: Ja, ich habe die Wahrheit gesagt, es wurde mir auch alles rückübersetzt.

F: Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?

A: Ja, ich bin gesund, nicht in ärztlicher Behandlung und auch nicht schwanger.

F: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie:

A: Ich bin Staatsangehörige der Ukraine.

F: Können Sie entsprechende identitätsbezeugende Dokumente vorlegen, die Ihre Identität, Staatsangehörigkeit etc. belegen, wie z.B. RP, Personalausweis, etc.

A: Ich habe meine Dokumente den Schlepper gegeben, über meinen Sohn habe ich die Dokumente schon in XXXX abgegeben. Einen Reisepass meines Sohnes habe ich dort abgegeben. Mein Ehemann hat auch seinen armenischen Militärausweis in XXXX abgegeben.

F: Haben Sie Möglichkeiten, sich solche Dokumente zu besorgen und der Behörde vorlegen?

A:Ich habe nicht die Nerven gehabt, Kopien zu machen, bevor ich meine Dokumente d. Schlepper gegeben habe.

F: Wiederholung der Frage?

A: Ich bin im Jahr 2008 ukrainische Staatsbürgerin geworden, vorher war ich Armenierin. Ich werde versuchen entsprechende vorzulegen. Befragt gebe ich an, dass ich meine Eltern, welche in Armenien leben, ersuchen werde, mir solche Dokumente übermitteln lassen. Ich schaue, ob ich zu Hause vlt. Dokument aufliegen haben.

F: Können Sie sonstige Beweismittel vorlegen?

A: Besuchsbestätigung d. Kindergarten XXXX vom 24.5.2017 im Original

Div. Schwimmdiplome Ihres Sohnes XXXX im Original

Div. Schulzeugnisse Ihres Sohnes XXXX im Original, Volksschule Zusage bezüglich Bundesgymnasiumbesuchs vom 20.5.2017

Deutschkurs Zertifikat B1 intensiv im Original ( XXXX ) vom 5.7.2016

Teilnahmebestätigung A1 XXXX im Original vom 30.10.2013

Bewerbungsschreiben vom 8.5.2017

Zertifikat vom 27.1.2016, der XXXX (Deuschkurs A2+/B1) Teilnahme

Deutschkursbestätigung VHS vom 4.3.2014 im Original

Teilnahmebestätigung XXXX im Original vom 5.12.2012 (Deutsch für Anfänger)

Empfehlungsschreiben v. Fr. XXXX vom 15.5.2017

Kopien f. d. Akt werden angefertigt.

F: Wie und warum sind Sie ukrainische Staatsbürgerin geworden im Jahr 2008?

A: Man ist in der Ukraine registriert, man stellt gerichtlich einen Antrag auf Staatsbürgerschaft. Mein Ehemann hat für die ganze Familie einen Antrag auf die ukrainische Staatsbürgerschaft eingebracht. Unser Antrag wurde positiv entschieden und uns die ukrainische Staatsbürgerschaft zuerkannt.

F: Haben Sie diese entsprechende Dokumente über Ihre ukrainische Staatsbürgerschaft?

A: Unsere Ausreise aus der Ukraine war unerwartet, in wenigen Stunden haben wir versucht alles zu packen. In der Eile habe ich die Geburtsurkunde meines Kindes und Heiratsurkunde mitgenommen. Die ukrainischen Reisepässe haben wir nicht mehr. Ich werde aber versuchen, entsprechende Dokumente zu besorgen. In der Ukraine wird nicht so viel Aufmerksamkeit auf Papier gelegt, es wird mehr auf Reisepässe aufgepasst.

F: Wo sind nun diese wichtigen Dokumente?

A: Beim Schlepper sind nur die ukrainischen Reisepässe.

F: Warum mussten Sie die Ukraine unerwartet verlassen?

A: 2008 hatte mein Ehemann Probleme in Armenien, deswegen sind wir in die Ukraine gegangen. Im Jahr 2012 sind wir aus der Ukraine ausgereist, weil wir bemerkten, dass die Leute, die meinen Mann verfolgt haben, nun auch in der Ukraine aufgetaucht sind.

F: Wie lange waren Sie in der Ukraine aufhältig?

A: Ca. 4 Jahre, 2008 – 2012.

F: Sind Sie gemeinsam mit Ihrem Ehemann aus Armenien in die Ukraine gereist?

A: ja, wir sind gemeinsam mit unserem Sohn und der Cousine meines Mannes in die Ukraine gereist, weil Sie in dem Moment bei uns war. Es hat sich so ergeben.

F: Bekommt man in der Ukraine so schnell die Staatsbürgerschaft?

A: Ja, eigentlich noch schneller.

F: Welche Staatsangehörigkeit hat Ihr Ehemann?

A: Mein Ehemann hat auch, so wie wir, im ca. Jahr 2009 die ukrainische Staatsbürgerschaft bekommen.

F: Hat ihr Ehemann Dokumente, wie z.B: einen Reisepass oder andere?

A: Er hat gewisse Papiere zu Hause.

F: Welche konkreten Dokumente meinen Sie?

A: Er hat Bestätigungen der Firma und Steuerbestätigungen.

F: Hat ihr Ehemann einen Reisepass?

A: Mein Ehemann hat so etwas ähnliches wie einen Reisepass, es könnte auch ein Personalausweis sein. Ich weiß nicht entweder ist es ein ukrainischer Inlandsreisepass oder ein richtiger ukrainischer Reisepass. Es ist bestimmt kein Reisepass zum Ausreisen. Er hat noch weitere ukrainische Reisepässe, eines davon ist eine Firmenbestätigung. Anscheinend hat er einen österreichischen Führerschein. Er hat einen österreichischen Führerschein anhand seines armenischen Führerscheins, welchen er vorher besessen hat, beantragt und bekommen.

F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

A: Armenierin

F: Welche Religionszugehörigkeit haben Sie?

A: Ich bin Christ armenisch/apostolische Kirche.

F: Haben Sie wegen Ihrer Religionszugehörigkeit oder Volksgruppenzugehörigkeit in der Ukraine oder in Armenien Probleme gehabt?

A: Nein, ich habe deswegen keine Probleme gehabt.

F: Haben Sie Kontakt zu ihren Eltern?

A: Ja, ich habe ca. 1x in der Woche regelmäßigen Kontakt zu meinen Eltern per Telefon

F: Wie ist Ihr Verhältnis zu Ihren Eltern?

A: Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Eltern.

F: Wie geht es Ihren Eltern, was erzählen Sie über XXXX ?

A: Sie leben mittelmäßig. Es hat sich ergeben, dass Sie im Jahr 2008 aus Armenien nach XXXX ausgereist sind. Es wird besser, da mein Bruder die Greencard gewonnen hat und in Amerika lebt. Meine Eltern werden zu meinen Bruder nach Amerika gehen.

F: Haben Sie Geschwister, wenn ja wie heißen Sie?

A: Ich habe einen Bruder und eine Schwester

F: Haben Sie Kontakt zu Ihrem Bruder in Amerika?

A: Es gefällt ihm gut in Amerika.

F: Haben Sie Kontakt zu ihrer Schwester?

A: Es geht ihr gut.

F: Haben Sie noch Verwandte oder Angehörige in Armenien oder in der Ukraine?

A: In der Ukraine gibt es nur sehr weit entfernte Verwandte meines Mannes. In Armenien habe ich noch 2 Tanten noch Cousins sowie Onkeln. Befragt gebe ich an, dass ich keinen Kontakt zu meinen Verwandten in Armenien habe.

F: Haben Sie noch Ihre armenische Staatsbürgerschaft?

A: Sobald wir die ukrainische Staatsbürgerschaft bekommen haben, sind wir von der armenischen zurückgetreten. Ich weiß aber nicht, ob es offiziell auch so ist. Wir haben die ukrainische Staatsbürgerschaft angenommen und die armenische abgegeben. Ich glaube, dass, man die armenische Staatsbürgerschaft verliert, wenn man die ukrainische Staatsbürgerschaft annimmt.

F: Welchen Familienstand haben Sie?

A: Ich bin verheiratet.

F: Bitte nennen Sie die konkreten Personendaten Ihres Ehemannes und wann Sie geheiratet haben?

A: Ich bin seit 2005 standesamtlich und traditionell mit Herrn XXXX , verheiratet. Befragt gebe ich an, dass ich die Heiratsurkunde vorlegen werde, auch die Geburtsurkunden meiner Kinder habe ich sicher.

F: Welche Staatsangehörigkeit haben Ihre Kinder?

A: Sie haben auch die ukrainische Staatsbürgerschaft. Mein kleiner Sohn hat aber nur die österreichische Geburtsurkunde als Dokument.

F: Wann und wie haben Sie Ihren Ehemann kennengelernt?

A: Er war ein Nachbarskind. Wir haben einander durch die Nachbarschaft kennengelernt, ich war 17 Jahre alt, da haben wir uns verlobt.

F: Haben Sie in einem gemeinsamen Haushalt in der Ukraine und Armenien gelebt, bestand ein gemeinsames Familienleben in der Ukraine/Armenien?

A: Ja, wir haben ein gemeinsames Familienleben sowohl in der Ukraine als auch in Armenien gelebt.

F: Wo konkret haben sie in der Ukraine gewohnt?

A: Wir haben seit dem Jahr 2008 in der Stadt XXXX Es war eine Mietwohnung. Es war eine 3-Zimmerwhg. Befragt gebe ich an, dass es nicht schwer ist eine Whg. in der Ukraine zu finden, wenn man genug Zeit für die Suche hat. Wir waren dort bis zu unserer Ausreise aufhältig.

F: Haben Sie Kinder oder Sorgepflichten?

A: Ich habe zwei Söhne.

.

F: Wer ist Obsorgepflichtig bzw. gesetzlicher Vertreter Ihrer Kinder?

A: Mein Ehemann und ich.

F: Haben ihre Kinder eigene Fluchtgründe?

A: Meine Kinder haben keine eigenen Fluchtgründe, sondern basieren auf d. Fluchtgründen der Eltern.

F: Was wissen Sie über die Fluchtgründe Ihres Ehemannes?

A: Die Basis der Fluchtgründe meines Ehemannes ist Armenien. An dem Tag als er in der Ukraine merkte, dass diese Leute mit denen er Probleme in Armenien hatte, in der Ukraine gesehen hat, haben wir beschlossen die Ukraine zu verlassen. Sonst war das Leben in der Ukraine sehr gut. Wir wären nicht aus der Ukraine ausgereist, wenn nicht diese Leute aufgetaucht wären und unser Leben in Gefahr war.

F: Was sind das für Leute?

A: Es sind Parteimitglieder, der gleichen Partei,

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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