RS OGH 2017/12/14 5R29/17d

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Veröffentlicht am 14.12.2017
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Norm

GebAG §34 Abs4

Rechtssatz

Die „Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Tätigkeiten?, stellt eine „gesetzlich vorgesehene Gebührenordnung? im Sinne des § 34 Abs 4 GebAG dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2017:RI0100047

Im RIS seit

12.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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