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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Rechtssatz
Es spielt für die Strafbarkeit nach § 135 Abs. 1 iVm § 129 Abs. 10 Wr BauO grundsätzlich keine Rolle, ob ein Bauauftrag ergangen ist und welche Erfüllungsfristen darin vorgesehen sind (vgl. VwGH 15.7.2003, 2002/05/0107).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2Im RIS seit
11.01.2018Zuletzt aktualisiert am
11.01.2018