Norm
MSchG §29aRechtssatz
Der im Widerspruchsverfahren erhobene Einwand, die Widerspruchsmarke habe keine Kennzeichnungskraft und sie sei daher nicht schutzfähig, ist ohne rechtliche Belang, weil damit ein Löschungsgrund geltend gemacht wird, der nur im dafür vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2015:RW0000891Im RIS seit
11.01.2018Zuletzt aktualisiert am
03.11.2020