RS Vfgh 2017/12/4 E1232/2016

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Veröffentlicht am 04.12.2017
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Index

L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall

Leitsatz

Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Frastanz in der am 07.02.2012 und am 26.09.2012 beschlossenen Fassung, soweit er sich auf näher bestimmte Grundstücke bezieht, sowie des Gesamtbebauungsplans 2012 der Marktgemeinde Frastanz von 14.03.2013, soweit er sich auf diese Grundstücke bezieht, mit E v 01.12.2017, G135/2017, V83/2017 ua.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2017:E1232.2016

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2018
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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