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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §31 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2017/03/0001 B 31. Jänner 2017 RS 1Stammrechtssatz
Bei einem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof vorangegangenen Verfahren muss es sich um ein außerhalb eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof bei einer Behörde oder einem Verwaltungsgericht geführtes Verfahren handeln, deren Entscheidung dann der Kontrolle des Verwaltungsgerichtshofs unterworfen ist (vgl VwGH vom 13. September 2016, 2016/03/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017100183.L01Im RIS seit
05.01.2018Zuletzt aktualisiert am
08.02.2018