Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.07.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §54Rechtssatz
Die Beschwerdeführerin ist nicht als „Familienangehöriger“ iSd Artikel 2 Z 2 lit. d der RL 2004/38/EG einzustufen, da sie von ihrer aufenthaltsberechtigten Tochter keinen „Unterhalt gewährt“ bekommt, weshalb sie auch nicht als Berechtigte im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der RL 2004/38/EG angesehen werden kann. Der EuGH hat jedoch festgestellt, dass die in einer Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 entsprechenden Bestimmung enthaltene Formulierung „über die erforderlichen Mittel verfügen“ dahin auszulegen ist, dass es ausreicht, wenn dem Unionsbürger diese Mittel zur Verfügung stehen, ohne dass diese Bestimmung Anforderungen in Bezug auf die Herkunft der Mittel enthält, so dass sie auch von einem Drittstaatsangehörigen, der Elternteil der betroffenen Unionsbürgerin ist, stammen können (EuGH 10.10.2013, Alokpa, C-86/12, Rz. 27; vgl. in diesem Sinne, zu dieser Richtlinie vorausgegangene Regelungen des Unionsrechts, EuGH 19.10.2004, Zhu & Chen, C-200/02, Rz. 28 und 30). Würde daher dem für einen minderjährigen Unionsbürger tatsächlich sorgenden Elternteil, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats oder eines Drittstaats ist, nicht erlaubt, sich mit dem Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat aufzuhalten, so würde dem Aufenthaltsrecht des Unionsbürgers jede praktische Wirksamkeit genommen, da der Genuss des Aufenthaltsrechts durch ein Kind im Kleinkindalter notwendigerweise voraussetzt, dass sich die für das Kind tatsächlich sorgende Person bei ihm aufhalten darf und dass es demgemäß dieser Person ermöglicht wird, während dieses Aufenthalts mit dem Kind zusammen im Aufnahmemitgliedstaat zu wohnen (EuGH 10.10.2013, Alokpa, C-86/12, 28 unter Verweis auf Urteile Zhu & Chen, Rz. 45, und Iida, Rz. 69).
Schlagworte
Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers auf Grundlage des Art 21 AEUVAnmerkung
VwGH v. 12.12.2017, Ra 2015/22/0149-0150European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.070.27046.2014Zuletzt aktualisiert am
28.12.2017