RS Vwgh 2017/10/24 Ro 2014/06/0067

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Veröffentlicht am 24.10.2017
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Index

L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Tir 2001 §25 Abs3 lita;
BauRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2014/06/0069

Rechtssatz

Wenn der Nachbar auf die Immissionen im Zuge der Bauführung verweist, ist darauf hinzuweisen, dass die im Zuge der Bauführung entstehenden Nachteile für die Umgebung keine Nachbarrechte berühren.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014060067.J11

Im RIS seit

21.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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