Index
14/01 VerwaltungsorganisationNorm
UVPG 2000 §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/07/0043 Ra 2017/07/0044 Ra 2017/07/0045 Ra 2017/07/0050 Ra 2017/07/0047 Ra 2017/07/0048 Ra 2017/07/0049 Ra 2017/07/0046Rechtssatz
Die Einräumung eines Zwangsrechtes nach § 63 lit. b WRG 1959 setzt ein Projekt voraus, dessen Umsetzung es dient; ohne eine vorangegangene, die davon betroffenen Grundstücke oder Grundstücksteile zweifelsfrei bezeichnende wasserrechtliche Bewilligung eines Projektes dürfen dafür erforderliche Zwangsrechte nicht begründet werden (vgl. VwGH 9.11.1982, 82/07/0039). Dies gilt auch dann, wenn die Bewilligung nach dem WRG 1959 im Rahmen eines UVPG 2000-Verfahrens erteilt worden war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017070042.L07Im RIS seit
20.12.2017Zuletzt aktualisiert am
27.12.2017