Norm
PVG §10 Abs4Schlagworte
Förmliche Niederschrift über Ergebnis von Beratungsgesprächen gesetzlich vorgegebenRechtssatz
Zu den Beratungsgesprächen iSd § 10 Abs. 4 PVG in der JA sieht sich die PVAB dazu veranlasst, grundsätzlich anzumerken, dass vom Gesetz her zwingend vorgegeben ist, das Ergebnis eines Beratungsgespräches mit dem DA vom DL in Form einer - von allen Teilnehmer/innen unterfertigten Niederschrift iSd AVG - festzuhalten, und nicht bloß einseitig in einem „Protokoll“.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:B.5.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.12.2017