RS Pvak 2017/9/18 B 5-PVAB/17

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Veröffentlicht am 18.09.2017
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Norm

PVG §10 Abs4

Schlagworte

Förmliche Niederschrift über Ergebnis von Beratungsgesprächen gesetzlich vorgegeben

Rechtssatz

Zu den Beratungsgesprächen iSd § 10 Abs. 4 PVG in der JA sieht sich die PVAB dazu veranlasst, grundsätzlich anzumerken, dass vom Gesetz her zwingend vorgegeben ist, das Ergebnis eines Beratungsgespräches mit dem DA vom DL in Form einer - von allen Teilnehmer/innen unterfertigten Niederschrift iSd AVG - festzuhalten, und nicht bloß einseitig in einem „Protokoll“.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.5.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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