Norm
PVG §10 Abs2Schlagworte
Herstellung des Einvernehmens; gesetzliche zweiwöchige Frist für Äußerung des DA nur bei erstmaliger Bekanntgabe einer beabsichtigten Maßnahme des DLRechtssatz
Nur im Fall der erstmaligen Bekanntgabe einer beabsichtigten Maßnahme hat das zuständige PVO die zweiwöchige Frist für Zustimmung oder Einwendungen bzw. Gegenvorschläge einzuhalten und gilt bei mangelnder Reaktion des zuständigen PVO binnen zwei Wochen das Einvernehmen iSd § 10 Abs. 2 PVG als hergestellt (PVAB vom 2. November 2016, G 2-PVAB/16).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:B.5.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.12.2017