RS Pvak 2017/9/18 B 5-PVAB/17

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Veröffentlicht am 18.09.2017
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Norm

PVG §10 Abs2

Schlagworte

Herstellung des Einvernehmens

Rechtssatz

Nach § 10 Abs. 2 PVG gilt das Einvernehmen über eine vom DL beabsichtigte Maßnahme als hergestellt, wenn der DA seine ausdrückliche Zustimmung gibt oder sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der geplanten Maßnahme nicht äußert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.5.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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