Norm
PVG §10 Abs2Schlagworte
Herstellung des EinvernehmensRechtssatz
Nach § 10 Abs. 2 PVG gilt das Einvernehmen über eine vom DL beabsichtigte Maßnahme als hergestellt, wenn der DA seine ausdrückliche Zustimmung gibt oder sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der geplanten Maßnahme nicht äußert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:B.5.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.12.2017