RS Pvak 2017/9/18 A 13-PVAB/17

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Veröffentlicht am 18.09.2017
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Norm

WG 2001 §43 Abs2

Schlagworte

Verbot parteipolitischer Betätigung; Ausnahme vom Verbot parteipolitischer Betätigung

Rechtssatz

Die Ausnahme vom Verbot parteipolitischer Betätigung im zweiten Satz des § 43 Abs. 2 WG 2001 bezieht sich nach dem Wortsinn nur auf die persönliche – also eigene, für sich selbst vorgenommene - Information der Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres über politisches Tagesgeschehen aus allgemein zugänglichen Nachrichtenmedien, wie Tageszeitungen und Nachrichtensendungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.13.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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