Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Hinausgabe von Rundschreiben (Informationsfoldern) an die Bediensteten; Inhalt von Rundschreiben (Informationsfoldern)Rechtssatz
Eine Darstellung tatsächlicher Abläufe der Geschäftsführung des DA entgegen den von der X in ihrem Informationsfolder gegen die Vertreter der beiden anderen im DA vertretenen Fraktionen erhobenen Vorwürfe ist als nicht überzogen, sondern als angemessen zu beurteilen. Dies umso mehr, als das Rundschreiben die Reaktion auf den verfahrensgegenständlichen Informationsfolder war und die Wortwahl im Rundschreiben den Anforderungen an sachliche und nicht beleidigende oder herabwürdigende Formulierungen Rechnung trägt (anders als beispielsweise im Informationsfolder der X über andere Fraktionen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:A.13.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.12.2017