Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Hinausgabe von Rundschreiben (Informationsfoldern) an die Bediensteten; Beschlussfassung über Rundschreiben (Informationsfolder); Inhalt von Rundschreiben (Informationsfoldern)Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung der Personalvertretungsaufsicht ist die Hinausgabe von Informationsschreiben der PV an die zu vertretenden Bediensteten – aber nur an diese – zulässig, erfordert aber uneingeschränkte Sachlichkeit. Dies schließt die Vertretung von Standpunkten einer einzelnen Wählergruppe aus (PVAK vom 21. März 1996, A 63-PVAK/95).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:A.13.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.12.2017