Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Inhalt von Rundschreiben (Informationsfoldern); Verbot parteipolitischer Betätigung; Verdacht des DA auf das Vorliegen parteipolitischer BetätigungRechtssatz
Im vorliegenden Fall erhob sich für den DA aufgrund von zwei Textpassagen des Informationsfolders der X der Verdacht, es könne sich dabei um eine nicht von der Ausnahme des § 43 Abs. 2 zweiter Satz WG 2001 erfasste parteipolitische Betätigung handeln. Die Richtigkeit dieses Verdachts vorausgesetzt, wäre dadurch den Intentionen des Gesetzgebers, nach dessen Vorgaben das Bundesheer als Einrichtung des Staates allen Bürgern in gleicher Weise zu dienen hat, weshalb von jeder parteipolitischen Betätigung unbedingt Abstand zu nehmen ist, diametral zuwidergehandelt, soll doch § 43 WG 2001 die Gewähr dafür bieten, den überparteilichen Charakter des Bundesheeres zu wahren und sein inneres Gefüge nicht durch parteipolitische Bestrebungen zu untergraben. Jede verbotene parteipolitische Betätigung innerhalb des Österreichischen Bundesheeres schädigt die Interessen der Gesamtheit der Bediensteten deshalb in hohem Maße. Der DA ist daher befugt, seinen Verdacht auf das Vorliegen von verbotener parteipolitischer Betätigung gegenüber dem DL zu äußern und um Prüfung der Angelegenheit zu ersuchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:A.13.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.12.2017