Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Grundsätze der Interessenvertretung durch die PV; Interessenabwägung; keine Verfolgung von Einzelinteressen bei Interessenkollision; Interessen des DienstbetriebsRechtssatz
Dies kann dazu führen, dass der DA eine Maßnahme beantragt oder befürwortet, die für einzelne Bedienstete nachteilig ist, aber im Interesse der Gesamtheit der Bediensteten und eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs geboten ist. Dazu zählt u.a. sogar, die Erstattung einer Disziplinaranzeige gegen Bedienstete anzuregen, deren Verhalten die Interessen der sich in der Regel wohlverhaltenden Bediensteten verletzt (Schragel, PVG, § 2, Rz 16, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:A.13.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.12.2017