Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.07.2017Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §134 Abs1Rechtssatz
Art 3 Abs 1 der VO (EU) Nr. 165/2014 iVm § 134 Abs 1 KFG 1967 normiert nicht das Gebot, die Fahrerkarte zu benutzen, sondern das Gebot, den Fahrtenschreiber zu benutzen. Daher ist die Übertretung der angeführten Bestimmungen mit der Angabe, ein Sattelkraftfahrzeug ohne Benutzung einer Fahrerkarte gelenkt zu haben, nicht richtig vorgehalten.
Schlagworte
Lenker, Fahrerkarte, Fahrtenschreiber, BenutzungsverpflichtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.30.33.990.2017Zuletzt aktualisiert am
18.12.2017