Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.07.2017Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28a Abs3Rechtssatz
Bestellungsurkunden nach § 9 Abs 2 VStG, welche eine Verantwortungsübertragung zwischen verantwortlichen Vertretungsorganen iSd § 9 Abs 1 VStG für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften und Vorschriften des ArbIG vorsehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der vorherigen Mitteilung an das zuständige Arbeitsinspektorat gemäß § 23 ArbIG (VwGH 09.02.1999, 97/11/0044). Diese Rechtsprechung ist auf die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 28a Abs 3 AuslBG übertragbar, weil § 28a Abs 3 AuslBG inhaltsgleich zu § 23 ArbIG ist und denselben Schutzzweck verfolgt.
Schlagworte
Bestellungsurkunde, Abgabenbehörde, EinlangenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.33.26.1158.2017Zuletzt aktualisiert am
18.12.2017