RS Lvwg 2017/7/28 LVwG 33.26-1158/2017

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Veröffentlicht am 28.07.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.07.2017

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28a Abs3
VStG §9 Abs2

Rechtssatz

Bestellungsurkunden nach § 9 Abs 2 VStG, welche eine Verantwortungsübertragung zwischen verantwortlichen Vertretungsorganen iSd § 9 Abs 1 VStG für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften und Vorschriften des ArbIG vorsehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der vorherigen Mitteilung an das zuständige Arbeitsinspektorat gemäß § 23 ArbIG (VwGH 09.02.1999, 97/11/0044). Diese Rechtsprechung ist auf die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 28a Abs 3 AuslBG übertragbar, weil § 28a Abs 3 AuslBG inhaltsgleich zu § 23 ArbIG ist und denselben Schutzzweck verfolgt.

Schlagworte

Bestellungsurkunde, Abgabenbehörde, Einlangen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.33.26.1158.2017

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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