RS OGH 2017/10/3 2Ds5/17h

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Veröffentlicht am 03.10.2017
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Norm

RStDG §138
StPO §271 Abs6

Rechtssatz

Anders als im Strafverfahren besteht im Disziplinarverfahren nach dem RStDG keine Verpflichtung des Disziplinargerichts, den Beteiligten des Verfahrens von Amts wegen spätestens zugleich mit der Ausfertigung des Erkenntnisses eine Kopie der Niederschrift über die mündliche Verhandlung zuzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131742

Im RIS seit

15.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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