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98/04 WohnungsgemeinnützigkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Ablehnung des Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des WohnungsgemeinnützigkeitsG; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschrittenRechtssatz
Ablehnung des Parteiantrags auf Aufhebung des §14 Abs1 Z4 WohnungsgemeinnützigkeitsG (WGG) idF BGBl I 800/1993 (betr die Berechnung des Nutzungsentgelts).
§14 Abs1 Z4 WGG ermöglicht es, bei Berechnung des Entgelts gemäß §14 WGG im Falle der Einräumung eines Baurechtes den jeweils zu entrichtenden Bauzins anzurechnen. Es ist nicht ersichtlich, dass die angefochtene Bestimmung in den vom Kostendeckungsprinzip getragenen Entgeltberechnungsregelungen des WGG angesichts des Umstands, dass der Oberste Gerichtshof von einer gerichtlichen Überprüfbarkeit des Entgeltbestandteils "Bau(rechts)zins" ausgeht (OGH 23.01.2017, 5 Ob 81/16x mwN), den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers überschreitet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, WohnungsgemeinnützigkeitsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2017:G280.2017Zuletzt aktualisiert am
15.12.2017