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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §68 Abs4 Z4;Rechtssatz
War Sache des gegenständlichen Verfahrens vor dem VwG die Frage, ob im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses des LVwG die Voraussetzungen für eine Nichtigerklärung des Baubewilligungsbescheides gemäß § 8 Abs. 5 Stmk ROG 2010 vorlagen, war das VwG bei der Prüfung dieser Sache auf Grund der Beschwerde in seiner rechtlichen Beurteilung an das Beschwerdevorbringen nicht gebunden und durfte als Sachverhaltselement auch den in der Zwischenzeit erfolgten Ablauf der Dreijahresfrist seiner Entscheidung zugrunde legen (vgl. zur Kognitionsbefugnis eines VwG u. a. VwGH 17.12.2014, Ro 2014/06/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015060069.L02Im RIS seit
12.12.2017Zuletzt aktualisiert am
13.12.2017