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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf Art6;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2016/12/0028 E 25. Oktober 2017Rechtssatz
Die in § 41 Abs. 3 PG 1965 in Abweichung von den sonstigen Regeln festgelegte Vorgangsweise bei der Pensionsanpassung für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Beamte beruht auf einer unmittelbaren Ungleichbehandlung auf Grund des Alters. Eine solche Ungleichbehandlung verstößt gegen die unmittelbar anwendbare RL 2000/78/EG, sofern sie nicht aus dem Grunde des Art. 6 RL gerechtfertigt ist.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016120027.J02Im RIS seit
07.12.2017Zuletzt aktualisiert am
12.03.2019