RS Vwgh 2017/10/25 Ra 2017/12/0074

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Veröffentlicht am 25.10.2017
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1332;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Das Unterbleiben einer allgemeinen oder einzelfallbezogenen, die diesbezügliche Rechtslage klarstellenden Anweisung an das Kanzleipersonal ist dem Rechtsvertreter als eine einen minderen Grad des Versehens übersteigende Sorglosigkeit anzulasten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120074.L02

Im RIS seit

07.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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