Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Das Unterbleiben einer allgemeinen oder einzelfallbezogenen, die diesbezügliche Rechtslage klarstellenden Anweisung an das Kanzleipersonal ist dem Rechtsvertreter als eine einen minderen Grad des Versehens übersteigende Sorglosigkeit anzulasten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120074.L02Im RIS seit
07.12.2017Zuletzt aktualisiert am
07.12.2017